Wie sinnvoll ist die Angabe des Datums und was sagt es aus?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, das laut harmonisiertem EU-Recht auf Fertigpackungen anzugeben ist. Das MHD gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Das heißt aber nicht, dass das Bier nach diesem Datum verdorben ist. Die Rezenz (“Prickeln“ beim Trinken ) kann etwas nachlassen, ebenso können sich Hopfenaromen verflüchtigen. Klassische Bock- oder Doppelbockbiere hingegen bieten nach langer Überlagerung oftmals eine Offenbarung. Durch Oxidation entstehen Sherrynoten und man gewinnt den Eindruck, das Bier habe Kontakt mit einem Holzfass gehabt. Der „Prittelator“ z.B., ein im Januar 2014 eingebrauter Weizenbock wird immer besser.
Unsere Biere werden in der Regel mit einem 6 Monatigen Haltbarkeitsdatum ausgegeben. Stark gehopfte Biere wie unsere IPA’s jedoch nur mit 4 Monaten.